Hochladen von Bilddateien in die Medien-Bibliothek
Sie können Bilddateien in die Medien-Bibliothek hochladen. Aufgrund von Beschränkungen der von Qlik Sense unterstützten Webbrowser empfiehlt es sich, die Maße und die Dateigröße der Bilder so gering wie möglich zu halten. Die maximale Dateigröße beträgt 5 MB.
Folgende Formate werden unterstützt: .png, .jpg, .jpeg und .gif. Wenn Sie Qlik Sense in Qlik Cloud verwenden, können Sie Bilder in den In App-Ordner in der Medienbibliothek hochladen.
Sie haben mehrere Möglichkeiten zum Öffnen der Medienbibliothek:
Vom Bereich mit den App-Details. Gehen Sie folgendermaßen vor:
Klicken Sie in einer App in der Navigationsleiste oben auf dem Bildschirm auf den App-Namen.
Klicken Sie im Bereich für App-Details auf .
Klicken Sie auf der App-Miniaturansicht auf .
Klicken Sie bei der Bearbeitung eines Arbeitsblatts auf Erweiterte Optionen. Hier ein Beispiel:
Doppelklicken Sie auf eine Text und Bild-Visualisierung auf dem Arbeitsblatt und klicken Sie auf .
Klicken Sie auf den Titelbereich eines Arbeitsblatts. Klicken Sie dann im Eigenschaftsfenster unter Miniaturansicht auf .
Folgen Sie dem Verfahren zum Hinzufügen eines Hintergrundbilds zu einem Diagramm oder Arbeitsblatt, und klicken Sie dann auf .
Beispiel für ein Balkendiagramm: Anpassen des Hintergrunds
Beispiel für ein Arbeitsblatt: Hinzufügen einer Hintergrundfarbe oder eines Bildes
Klicken Sie in der Storytelling-Ansicht in der Symbolleiste auf .
Der Dialog Medienbibliothek öffnet sich und Sie können Bilder hochladen.
Gehen Sie folgendermaßen vor:
- Wählen Sie Medien hochladen aus.
Gehen Sie folgendermaßen vor:
- Legen Sie eine oder mehrere Bilddateien in den ausgewiesenen Bereich.
- Klicken Sie auf den ausgewiesenen Bereich, um den Hochlade-Dialog zu öffnen, Bilder zu suchen und auszuwählen und anschließend auf Öffnen zu klicken.
Während des Hochladens der Bilddatei wird ein Symbol angezeigt. Sie können einen laufenden Hochladevorgang abbrechen, indem Sie auf dem Bild auf klicken.
InformationshinweisSie können keine Datei hochladen, deren Name in der Medien-Bibliothek bereits vorhanden ist.
Sie haben der Medien-Bibliothek jetzt Bilder hinzugefügt. Klicken Sie auf das Bild und dann auf , um das Bild einzufügen.
Berechtigungen und Sichtbarkeit der Medienbibliotheksinhalte
In Qlik Cloud wird der Zugriff auf die Medienbibliothek durch die Benutzerberechtigung und Bereichsberechtigungen gesteuert. Ohne ausreichende Berechtigungen können Sie die Inhalte in der Medienbibliothek einer App weder anzeigen noch verwalten. Die Inhalte der Medienbibliothek, die in Miniaturansichten, öffentlichen Arbeitsblättern und öffentlichen Storys verwendet werden, können jedoch von allen App-Nutzern eingesehen werden.
Berechtigungen
Alle Benutzer, die die Anforderungen in der untenstehenden Liste erfüllen, können auf alle Inhalte der Medienbibliothek einer App zugreifen. Dieser Zugriff beinhaltet die Möglichkeit, Inhalte der Medienbibliothek anzuzeigen, zu löschen, zu bearbeiten und hochzuladen.
Professional- oder Full User-Berechtigung im Qlik Cloud Mandanten.
Apps in freigegebenen Bereichen: die Rolle Besitzer, Kann verwalten, Kann Daten in Apps bearbeiten oder Kann bearbeiten im Bereich.
Apps in verwalteten Bereichen: die Rolle Besitzer oder Kann verwalten im Bereich.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Berechtigungen in freigegebenen Bereichen für Benutzer mit Professional- oder Full User-Berechtigung
Berechtigungen für verwaltete Bereiche für Benutzer mit Professional- oder Full User-Berechtigung
Exportierte Apps
Wenn eine App exportiert und wieder in Qlik Cloud hochgeladen wird, kann der Benutzer, der sie wieder hochlädt, auf alle Inhalte der Medienbibliothek zugreifen.
Administratorzugriff
Mandanten- und Analyseadministratoren können auf den Inhalt der Medienbibliothek für eine App in einem beliebigen freigegebenen oder verwalteten Bereich zugreifen, müssen sich jedoch zunächst selbst diesem Bereich hinzufügen.
Mandantenadministratoren können auf die Inhalte der Medienbibliothek in jeder App im persönlichen Bereich eines anderen Benutzers zugreifen, müssen aber zunächst den Besitzer der App ändern.